Debütautorin

Hallo Ihr Lieben,

für mich ist alles noch ganz neu und tierisch aufregend.

Am 05.06.2017 kam mein Debüt: “Herz verloren, Liebe gefunden” bei Forever by Ullstein heraus.

Ich bin gespannt, was die Zukunft bereithält.

Ich wünsche Euch allen großen Erfolg und eine schöne Schreibzeit!

Ganz liebe Grüße

Hallo Nicole,
irgendwie schade, dass die Vorstellungsrunde so sang- und klanglos vor sich hindümpelt und so selten eine nette Reaktion kommt. Aber ich winke jetzt einfach mal zurück und sag Hallo! Herzlichen Glückwunsch zur Buchveröffentlichung, ich schau gleich mal, was sich dahinter verbirgt. Bist du bei Lovelybooks? Da können wir uns gerne vernetzen, wenn du magst!

Liebe Grüße
Marie

Hallo Marie,
ja bei LovelyBooks tummele ich mich auch ganz neu :slight_smile:

Hallo @Nicole1910
auch von mir ein freundliches Hallo. Wünsche deinem Erstlingsroman ganz viel Erfolg, ich kann mir ganz genau vorstellen, wie aufregend es ist, denn auch ich habe vor zwei Wochen meinen ersten Roman veröffentlicht, allerdings im Selbstverlag. Bin auch erst seit ein paar Tagen im Forum aktiv geworden. Muss mich hier noch vorstellen, werde es gleich noch nachholen :slight_smile:
Liebe Grüsse
libera

Willkommen, Glückwunsch zu deiner Veröffentlichung.

Danke für die liebe Begrüßung!

Willkommen und viel Spaß! Und nerv’ uns ruhig mit Fragen, dafür sind wir (auch) da!

Lieber Ulli,
ich bin euch jetzt schon unendlich dankbar. Durch euch fühle ich mich sicherer, weil ich eure Adresse im Impressum nutzen darf.
Tausend Dank :-*

Gern :slight_smile:

Wobei wir leider gerade darum kämpfen müssen, dass wir das auch aufrecht erhalten können. Es gibt einige rechtliche Schwierigkeiten, z.B. bei der Abgabe der Pflichtexemplare bei den Landes- und bei der Zentralbibliothek(en), die springen uns auf die Füße, es ist einiger Missbrauch passiert, wo unsere Adresse dann widerrechtlich geschäftlich genutzt wurde etc. …

Wir reden gerade mit Medienanwälten, ob und wie wir das weiterführen können, denn wir fühlen uns da verpflichtet, unseren Autoren zu helfen, wo wir nur können.

Dumm gefragt: Ich bin jetzt in meiner naiven Welt davon ausgegangen, dass die Pflichtexemplare zu der Landesbib. meines Bundeslandes müssen, nicht nach Berlin.
Habe ich da richtig gedacht?

Richtig gedacht, soweit ich weiß. Es gibt Pflichtexemplare für die Zentralbibliothek und die Landesbibliothek, abhängig vom Medien-/Pressegesetz des jeweiligen Bundeslandes.

So, jetzt bin ich total verunsichert!
Vor längerer Zeit habe ich mich um die ISBN für unsere Schreibwerkstatt gekümmert. Bei der Übergabe der ISBN wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass 2 Pflichtexemplare an die** ***Zentralbibliothek *nach *Leipzig ***oder ***Frankfurt *gesandt werden müssen (, bei einer Auflage von über 20 Stück). Nun lese ich hier etwas von Berlin und den Landesbibliotheken!
Wenn die alle etwas haben wollen, kann der Spaß ganz schön teuer werden!
Gruß Berti

Hallo Berti,

vielleicht nimmt der folgende Link etwas von deiner Verunsicherung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtexemplar#Ablieferung

Tatsächlich müssen 2 Exemplare des Druckwerks an die Deutschen Nationalbibliothek (DNB) (Leipzig oder Frankfurt) versandt werden. Soweit ich weiß, tauschen die sich dann untereinander aus.
Das ist Bundesebene.

Zusätzlich müssen, je nach Bundesland in dem veröffentlicht wird, an die Landesbibliothek Exemplare übermittelt werden.

Ich bin ja eh nur harmloser Selfpublisher und verwende für die Veröffentlichung einen Dienstleister, der das mit der ISBN regelt und auch gleich die Pflichtexemplare bei der DNB hinterlegt. Damit bin ich die Sorge los.
Dann packe ich ein Buch in einen Umschlag und schicke es an die Landesbibliothek meines Bundeslandes.
Mein Bundesland ist aber nicht Berlin, was aber in dem Impressum steht, das ich dank Ulli un R.O.M. verwenden darf. Deshalb meine Nachfrage weiter oben.
Als Selfpublisher bin ich Herausgeber und Verlag und somit auch für das Abliefern der Pflichtexemplare verantwortlich. Und da ich veröffentliche, ist meine Adresse auch ausschlaggebend für die Wahl der Landesbibliothek. Unabhängig vom Impressum.
Zumindest habe ich das so interpretiert, als ich mich informierte.

Ich hoffe, ich darf das hier sagen:
Ebooks veröffentliche ich über Neobooks (außer Amazon) und die Printausgabe über Epubli.
Beide kümmern sich um die entsprechende ISBN und die Pflichtexemplare bei der DNB. Das ist im Service schon mit drin.

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Nee, Berlin ist mittlerweile - allerdings nach einigem Hin und Her und nur vorläufig - damit zufrieden, wenn wir denen sagen „Hugo Mustermann“, den die bei uns entdeckt haben, wohnt in Hessen. Auch, wenn das Impressum natürlich auf uns, sprich, Berlin, zeigt. Da sind wir halbwegs einig mit denen, aber es bedarf noch der endgültigen Klärung, bevor wir neue Leute aufnehmen.

Und klar kann man erzählen, wo man wie veröffentlicht :slight_smile:

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Vielen Dank, sebastianM!
“Du kannst old wardn as ne Kauh un liernst ümmer noch wat dortau” - Du kann alt werden wie 'ne Kuh und lernt immer noch dazu! (Obwohl: Kühe leben heutzutage nicht mehr so lange!)
Das mit Schwerin muss ich meinen Freunden in der Schreibwerkstatt noch ans Herz legen.
Gruß Berti

Mal in die Runde gefragt: Was passiert eigentlich bei einem Selfpublisher über Amazon, wenn der kein Exemplar versendet???

Genaue Informationen darüber findest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Pflichtexemplargesetzen
Unter ‘Deutschland’ sind eine Reihe von Gesetztesblättern aufgeführt.

So auf die Schnelle, der Neugierde folgend, mal hineingeschaut.
Unter §19 Bußgeldvorschriften, ist die Rede von einer Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Das heißt also, dass ich als Autor diese zwei Exemplare kaufen und dann zur Nationalbibliothek senden muss? Oder macht das Amazon KDP für mich? Ich bin diesbezüglich ja neu in der Selfpublishingbranche und habe keine Ahnung, wie das läuft. Ich habe aber auch gelesen, dass Selfpublisher erst ab einer verkauften Zahl von 25 Stück gedruckter Werke abgabepflichtig wären, und digitale mobi daten nur freiwillig abgegeben werden müssen (im Gegensatz zu E-Pub).

Zum Teil werden deine Fragen weiter oben im Thread beantwortet. Bei Amazon KDP würde ich einfach mal das Kleingedruckte durchlesen. Müsste da ja drin stehen. Ist ja quasi ein Vertrag, den du mit denen eingehst.
Kenne mich selbst mit dem verkäuflichen Veröffentlichen nicht aus. Kann daher nur mitteilen, wo du Informationen dazu finden kannst.
In den drei Gesetzesblättern, die ich unter den von mir angegebenen Link fand, steht eigentlich alles drin (Eine Woche Zeit. Zweifache Ausführung. Unkostenfrei für den Empfänger. Eine Anzahl ab wann, fand ich da nicht).

Nebenbei: Ob das eine Bibliothek auch kontrolliert weis ich nicht. Eher unwahrscheinlich, weil sie dann ja Tag für Tag alle Neuveröffentlichungen mit ihrer Datenbank abgleichen (dabei das Erscheinungsdatum berücksichtigen muss, wegen der einen Woche Zeitspanne) müsste. Irrer Verwaltungsaufwand.
In meiner Heimatstadt z. B. gibt es eine Verordnung, nach der die Hausnummernschilder alle genau nach Verordnung sein müssen. Ansonsten Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000 Euro. Wenn ich durch die Straßen fahre und mir Hausnummern ansehe, sehe ich zu 90% dort ein Säckchen in eben diesem Wert zum mitnehmen durch die Stadt hängen :wink:

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Von der DNB kann man schon mal ein nettes Schreiben bekommen, wenn dort eine ISBN im VLB auftaucht und kein Pflichtexemplar hinterlegt ist.
Das ist aber wirklich eine nette Aufforderung, ich meine das nicht sarkastisch,