Erwähnung bekannter Figuren, Schauplätzen und Gewerbeeinrichtungen aus der Realität

Hallo Ihr Lieben,

was muss ich bei der Aufführung von realen Personen (Popstar), Tieren und Einrichtungen aus der realen Welt ? Gerade im Hinblick auf das Urheberrecht oder ähnlichem.

Kann ich beispielsweise die, uns sicherlich allen bekannte, Walrossdame plus den Namen des Tierparks aus Hamburg nennen, die uns von einem großen öffentlich-rechtlichen Sender bekannt ist?

Oder die Eis-Diele aus einem Ort vom anderen Ende der Welt?

Lg

Also ich bin gerade dabei, einen Roman zu schreiben, der in die Nazizeit geht. Da kommen dann auch Originalschauplätze vor, die kann ich schlecht ans andere Ende der Welt verlegen, zudem sie bekannt sind und in Deutschland liegen.
Es gibt hinreichend viele Romane, die ähnlich gestrickt sind, so der Roman “Die Akte Odessa” von Frederick Forsyth. Hier stehen am Ende lediglich Dankesworte und Hinweise darauf, ob und inwieweit Namen genannt bzw. aus welchen Gründen nicht genannt werden.
Ansonsten gibt es keine Fußnoten etc., die weiterführende Hinweise enthalten.

Bitte beachten, dass wir hier keine Rechtsberatung durchführen oder auch nur genehmigen dürfen - so doof das ist, aber so ist die Rechtslage hierzu (was wiederum, ähm, meine laienhafte Meinung und keinesfalls eine Rechtsberatung darstellt X-)).

Oder anders - das Thema ist kritisch und damit … leider nicht erfüllend disktutierbar.