Langjährige Gefängnisstrafe ohne Gerichtsverhandlung

Hallo, zusammen!

Kennt jemand von Euch Beispiele dafür, dass jemand jahrelang im Gefängnis gesessen hat, ohne von einem Gericht verurteilt zu werden.
In einem Rechtsstaat dürfte das wohl eher seltener vorgekommen sein, aber in anderen Ländern und zu anderen Zeiten?
Es sollte aber auch kein Fall sein, in dem das Opfer (heimlich) hingerichtet wurde. Eher so was wie “im Gefängnis vergessen”.
Auf Anhieb fällt mir da der Graf von Monte Christo ein …

LG

Pamina

Hallo Pamina,

die rezent berüchtigsten Fälle von – jahrelanger – Einsperrung (auch inklusive tlw. grausamer Foltermethoden) finden sich unter dem Stw. ‘Guantanamo’, einer territorial externen Enklave der USA, also einem vorgeblich sog. “Rechtsstaat”. Als dort Prozesse gegen die Einsitzenden unter der Ägide von Militärtribunalen angestrengt wurden, sind diese sowohl international als auch von offiziellen US-Gerichten als nicht legitim (bzw. auch nicht legal) klassifiziert worden, womit die dabei ergangenen “Urteile” also auch nicht rechtens sind, sowenig natürlich wie diese Inhaftierungen an sich!
Daneben ist es auch so, daß speziell die CIA (womöglich auch andere Dienste dieser Art) auch im “befreundeten Ausland” Gefängnisse unterhält, in denen Gefangene ebenso ohne Gerichtsbeschluß tlw. jahrelang eingesperrt sind (und wohl dort auch gefoltert werden). Die EU z.B. hat Bulgarien und Litauen aufgefordert, derartige … ähm … “Einrichtungen” der CIA auf ihren Territorien sofort zu schließen, da sie sowohl gegen die Menschenrechte als auch ratifiziertes Völkerrecht etc. verstoßen.

Sieht man einmal von nicht- bzw. auch scheindemokratischen Systemen ab (dort ist entsprechende Informationsbeschaffung oft schwierig unbd tlw. auch gefährlich), zeigt sich am Bsp. von Guantanamo usw., daß auch vermeintliche sog. “Rechtsstaaten” nicht davor zurückschrecken, Menschen ohne Gerichtsbeschluß jahrelang einzusperren, dort zu foltern bzw. wohl auch darin zu Tode zu bringen. Besonders infam ist dabei die Gewohnheit, sich des Exterritorialitätstricks zu bedienen, also auf Orte für derlei “Maßnahmen” auszuweichen, die nicht unter die Gerichtsbarkeit des jeweiligen Verursacherlandes fallen, sofern nicht auch Gesetze existieren, die sich eh nicht nur auf das eigene Staatsgebiet beschränken.

I.d.R. ist es so, daß derlei Staaten meistens auch den dafür zuständigen internationalen Institutionen nicht angehören (Internationaler Strafgerichtshof usw.), man denke etwa an die USA oder Israel. Meistens gehen derlei Nicht-Beteiligungen auch mit delegitimierenden Anfeindungen der entsprechenden Institutionen einher – wer dabei nicht quasi schon fast automatisch auf den Zusammenhang z.B. mit der Haltung zu Kriegsverbrechen aufmerksam wird und wie solche Länder/Staaten dazu stehen, ist m.E. entweder ideologisch präformiert oder vollkommen naiv!

Wenn man es auf den Punkt bringen möchte: In zivilrechtlichen Fragestellungen wird wohl eine jahrelange Einsprerrung ohne Urteil unter demokratischen Auspizien kaum möglich sein. Sobald es aber um geheimdienstliche Fälle oder kriegerische Auseinandersetzungen (also solche erklärt oder auch eher nicht) geht, gibt es auch für einige Staaten aus der Phalanx sog. “Rechtsstaaten” keinen Halt mehr vor irgendwelchen humanitären oder auch prinzipiell legalistischen Stopschildern (also solchen, die auf dem eigenen Territorium und gegenüber der eigenen Bürgerschaft im Normalfall schon gelten würden).

Was “frühere Zeiten” angeht: Sofern Gründe vorlagen, mißliebige Personen nicht sogleich zu Tode zu bringen, wurde “früher” natürlich viel “weggesperrt”, nicht selten sogar im Modus eines “Lebendig-Begrabenseins”. Oft waren davon z.B. Amts- und/oder Thronanwärter – nicht selten sogar aus der eigenen Familie des dergestalt “Begrabenen” dafür verantwortlich, zumeist unabhängig davon, ob es dazu gesetzliche Vorlagen gab oder nicht: Das wurde vielmehr über die Souveränität des jeweils gerade Herrschenden geregelt. Und daneben taten sich auch religiöse Institutionen damit hervor, Mißliebige – egal ob aus den eigenen Reihen oder Externe – quasi “wegzuschließen”, ohne daß sie offiziell verurteilt wurden. Die Gründe dafür waren divers: Manchmal wollte man vermeiden, daß vor Gericht Argumente getauscht worden wären, gelegentlich waren auch andere Gründe ausschlaggebend.

Auf die Schnelle fallen mir etwa ein: Adelheid, die 2. Frau Ottos I., Kaspar Hauser, Meister Eckhard (die causa M.E. ist umstritten: es gibt keiune zwingenden Gründe für die Annahme, er sei in der avignoner Haft gestorben; womöglich war er nie inhaftiert [so etwa Kurt Flasch]). Aber da ließen sich leicht Myriaden anführen. Beliebt war bspw. auch “Klosterhaft”: Als Bsp. diene etwa das Vorgehen Pippins (Vater Karls des Großen), der den letzten legitimen Merowingerkönig scheren ließ – das heißt des Signums seines Königsheils beraubte – und dann bis zu dessen Tod ins Kloster steckte***. Man könnte darüber sinnieren, ob die Entfernung des langen Königshaares so etwas wie ein “Prozeß” war, aber genaugenommen wurde die merowingische Königsdynastie im Rahmen souveräner Akte ihrer ehemaligen Hausmeier beseitigt (wenn auch mit päpstlicher Legitimation), jedoch nicht durch einen formgerechten Prozeß. Und ja: So etwas gab es damals schon …

Ein prominentes Bsp. in der frühen Neuzeit: der Dichter Christian Friedrich Daniel Schubart (10 Jahre Haft auf dem Hohenasperg ohne Urteil).

***Karl der Große hat das übrigens mit dem eigenen Sohn – Pippin dem Buckligen – eine Generation später auch so gehalten; aber da gab es wirklich einen Prozeß im Gefolge des Aufstandes Pippins gegen seine “Enterbung” im Zug von Karls Nachfolgeplänen. Pippin war angeblich “unbürtiger Sohn” KdG: Aber wiefern das wirklich so zu sehen ist, wird bei Mediävisten bis heute kontrovers verhandelt; Karl hatte ihn jedenfalls zuerst sehr wohl als Erbe eines Teilreiches vorgesehen, dann jedoch anders entschieden.

Ein weiteres Bsp. einer prominenten Quasi-Gefangennahme in den obersten Reihen der ges. Nomenklatura stellt übrigens fast die ganze Kindheit des nachmals berühmten Königs Heinrich IV. (Investiturstreit, Canossa und die Folgen) dar: Nach den Wirren um seines Vaters frühen Tod wurde er praktisch “einkassiert” und unter tlw. traumatisierenden Verhältnissen “unter der Hut” interessierter Kreise gehalten. Rechtens war das nie gewesen in jener Weise, wie es dann praktiziert wurde. Auch hier liegt der Grund in der Souveränität maßgebender “Entscheider” im Reich.

Gruß von Palinurus

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Hallo Pamina,

neben den Beispielen von Palinurus aus, ähm, spezialdemokratischen Ländern mit unorthodoxen Rechtsauslegungen gibt es natürlich noch autokratische Staaten, bei denen Leute bei Nacht und Nebel im Gefängnis verschwinden. Die klassische Anklage ist in der Neuzeit dann Terrorverdacht, Spionage oder auch Majestäts- bzw. Präsidentenbeleidigung.

Daneben gibt es auch Länder, deren Gesetz eine extrem lange Untersuchungshaft zulässt, ohne dass Anklage erhoben werden muss. Ich glaube im europäischen Raum gibt oder gab es Länder, die bis zu 10 Jahre Untersuchungshaft zuließen (Haben wir Juristen unter uns?).

Dann gibt es natürlich auch noch den Klassiker Schlamperei. In Indien saß bspw. ein Mann 38 Jahre im Gefängnis, weil er vergessen wurde. Seine Akten gingen irgendwie verloren, keiner fühlte sich recht zuständig, die Verwandten glaubten, dass er verstorben sei. Rausgekommen ist das Ganze wohl eher durch Zufall und weil Journalisten Druck in der Öffentlichkeit aufgebaut hatten. Ein Gericht ordnete dann 2006 an, dass man ihn auf Kaution freilässt.

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Es gibt in den Demokratien der westlichen Hemisphäre wohl auch die Möglichkeit, jemanden verschwinden zu lassen, indem man ihn in die Psychatrie einweisen lässt. Das ist eigentlich fast noch besser als Knast und es gab in der Vergangenheit Fälle, bei denen dann ähnlich wie “ohne Verhandlung” Leute jahrelang weggesperrt wurden. Gustl Mollath ist so ein Fall. Mit der Psychatrie und einigen skrupellosen Ärzten lässt enorm viel einfacher Schindluder treiben, als mit Richtern. Bei rechtstaatlichen Prozessen sind zu viele Leute involviert, die alle wegsehen müssen.

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Hallo Duane,

über lange Zeit ein “gut bewährtes Mittel”, sich unliebiger Zeitgenossen oder Kritiker zu entledigen, ohne die Öffentlichkeit von Prozessen – mitsamt deren Gefahren – in Kauf nehmen zu müssen. Z.B. im sog. “Ostblock” wurde das während des Kalten Krieges hingebungsvoll praktiziert … mit tlw. grauenhaften Folgen für die Betroffenen. Im “Westen” wurde das nicht so systematisch betrieben, kam allerdings da auch vor (man denke an den Film Einer flog übers Kuckucksnest).

Heute geht das freilich – jedenfalls in vielen europäischen Ländern – nicht mehr so einfach, weil für längere Zwangsaufenthalte in der Psychiatrie (mehr als drei Tage in D) inzwischen eine richterliche Untersuchung samt danach erfolgender Anordnung der *causa *vorgeschrieben ist. Daß das nicht zwangsläufig auf gerechte Beurteilung hinausläuft, zeigt allerdings der von dir angeführte “Fall Mollath”. Man kann sich auch den extremen Fall des seinerzeitigen Nürtinger Richters vor Augen führen (Name hab ich gerade vergessen und bin zu faul zum Recherchieren); am Ende wurde er selbst in den Knast gesteckt, so extrem hatte der’s getrieben!

Ungeliebte Gegner und Zeitgenossen als “verrückt” auszugeben und daraufhin wegzusperren, ist jedenfalls auch ein probates Mittel gewesen (tlw. auch noch immer), um “Ruhe im Karton” zu halten.
Danke für diese wichtige Ergänzung!

Gruß von Palinurus

Mir fällt noch die Gräfin Cosel ein, die Mätresse von August dem Starken. Sie wurde fast 50Jahre auf der Burg Stolpen gefangen gehalten.

Hallo, Ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Anregungen.
Da ich Fantasy schreibe und die Geschichte in einer Monarchie spielt, kann ich die Regeln natürlich selbst festlegen. Allerdings ist es immer hilfreich, Vorbilder zu haben.

Ich hätte vielleicht noch schreiben sollen, dass der Inhaftierte in meiner Geschichte Opfer einer Intrige wurde und total unschuldig war. Vielleicht habe ich deshalb an den Grafen von Monte Christo gedacht. Der Intrigant hatte großes Interesse daran, sein Opfer im Gefängnis versauern zu lassen. Jetzt muss ich noch überlegen, wie er das geschafft hat.

LG

Pamina

Hallo Pamina,

auch wenn ich nicht bestreiten möchte, daß Fantasie-Literatur außerordentlich weite Spielräume für die “interne Logik” einer Story bietet, empfiehlt es sich m.A.n. nicht, sie in bestimmten Konstellationen bis ins Letzte zu dehnen. Denn wenn du z.B. mit dem Begriff (samt allem Dahinterstehenden) von ‘Monarchie’ operierst, gibst du ein historisch tradiertes Muster vor, dem ganz sicher irgendwelche Grenzen gesetzt sind, sofern Plausibilität eine Rolle spielen soll.
Wäre ich dein Leser, würde ich in diesem Zusammenhang z.B. erwarten, daß bestimmte – kodifizierte oder auch “ungeschriebene” – Regeln bzw. Gesetze, mindestens allerdings “althergebrachte Gewohnheit” diese Monarchie strukturieren. Denn selbst sehr autokratische Monarchen konnten in der Geschichte nicht immer und in jedem Fall tun, was sie wollten: Das liegt schlicht und ergreifend daran, daß eine jede Herrschaftsform (selbst rigid autokratischer Couleur) einer legitimierenden Basis bedarf, weil es für keine denkbare Herrscherfigur möglich ist – mal abgesehen vielleicht von “göttlichen” in einem strengen Sinn – gänzlich aus ganz idiosynkratischem Agieren heraus seine Herrschaft aufrecht zu erhalten. Bei autokratischen Monarchen ist z.B. der ihn umgebende Adel als unerläßliche Auxiliarinstitution ein solch machtbeschränkender Faktor, ggf. auch bestimmte religiöse Institutionen (Hohe Priesterschaft usw.)

Daraus folgt: Entweder kann so ein Monarch sich auf irgendeine gesetzliche – ggf. auch “hingebogene” – Bestimmung oder entsprechende Gewohnheiten berufen, wenn er jemanden “lebendig begraben” möchte **oder **er ist gezwungen, mit strenger Verheimlichung (und dabei so wenig wie möglich Mitwisser) zu operieren; wobei es immer so ist, daß Mitwisser vonnöten sind (das ist die irreduzible Crux eines jeden Autokraten!). Denn sofern es öffentlich wird, daß er grob unrechtmäßig oder gegen den hergebrachten Usus verstößt, unterminiert er automatisch seine Herrschaft, weil dann auch die Mitspieler im Kreisel des Machterhalts (wie etwa der Adel) niemals davor gefeit sind, selbst Opfer des “Totalen Autokratismus” zu werden. – Mit so einer Negativ-Option kann aber keine Herrschaft auf Dauer stabilisiert werden; und ich denke, das gilt auch für Fiction-Kontexte.

Da ich schon Beispiele aus der Karolingerzeit anführte, hier noch eines, das diese causa beleuchtet: Als der Sohn Karls des Großen, Ludwig der Fromme, die selbsterlassene sog. “Reichsteilung” zugunsten seines spät nachgeborenen Sohnes änderte – es handelt sich um den von der zweiten Ehefrau Judith geborenen Karl den Kahlen (Judith hat kräftig daran mitgewirkt, daß es infolgedessen zu einer Katastrophe kam) --, wurde davon das ganze Frankenreich erschüttert. Besonders die älteren (Halb-)Brüder des kleinen Karl, die schon in Teilkönigreichen regierten, mußten herbe Land- und Machteinbußen hinnehmen und auch der Adel und die Kirche waren deswegen gespalten und in hellem Aufruhr. Nach jahrelangem Hin und Her setzten sich die älteren Brüder gegen ihren Vater (den Kaiser!) durch, sie führten mit jeweiligen eigene Interessen verfolgenden Adelsgruppen sogar Krieg miteinander, und der älteste Sohn Lothar sollte Ludwig des Frommen Stelle als Kaiser einnehmen, während der alte Kaiser zur Abdankung angehalten wurde, was LdF letztlich auch tat.
Lothar aber – praktisch bereits Gewinner (sein Name kommt noch heute in der Region Lothringen vor, die sein erstes Teilkönigtum repräsentierte) – entschloß sich, nicht nur auf des Vaters Abdankung zu beharren, sondern er sperrte ihn sogar ein (und ließ Judith ins Kloster einweisen). Der Punkt ist, daß das so eine Hybris war – den eigenen Vater und ehemaligen Kaiser wie einen gewöhnlichen Verbrecher zu internieren! --, daß sich daraufhin die Stimmung drehte: vom “gemeinen Volk” bis in die höchsten Adelskreise hinein rief diese Aktion Entsetzen hervor, und sogar seine mit ihm bisher verbündeten (Voll-)Brüder wandten sich daraufhin gegen ihn, so daß Lothar letztlich aller gerade gewonnenen Macht wieder verlustig ging, der Vater neuerlich als Kaiser restituiert wurde und dem unsäglichen Sohn als einziger Herrschaftsbereich nur noch das (fränkische) Italien blieb.
Neben der enormen politischen Dummheit Lothars ist hier zu beachten, daß es eben selbst für scheinbar ganz mächtige und “gerade eben” auch erfolgreiche Herrscher Grenzen des Machbaren gibt; und nicht selten liegen sie in sog. “ungeschriebenen Gesetzen”. Nur wenige im Frankenreich hatten vorher seinerzeit noch viel auf seinen Vater, LdF, gegeben. Er war ein schwacher und wankelmütiger Herrscher, zudem auch stark von der ehrgeizigen Judith und ihrem Dunstkreis beeinflußt, worunter das reich jahrelang gelitten hatte. Aber als Lothar meinte, seinen Alten auch noch wie einen gemeinen Schwerverbrecher behandeln zu müssen, kippte schlagartig die Situation. Das Resultat war Machtverlust.
Im Übrigen hätte es schon seinem Großvater KdG so gehen können, als er sich aus machtpolitischen Gründen entschloß, erst die Frau und die Kinder seines konkurrierenden, aber plötzlich … ähm … “verstorbenen” Bruders “verschwinden zu lassen” (bis heute ist nicht klar, welches Schicksal sie erlitten [aber wahrscheinlich wurden sie ermordet]) und dann auch noch seine erst kürzlich geehelichte Frau – dfie Tochter des Langobardenkönigs Desiderius – ganz schnöde und ehrabschneidend zu verstoßen, um eine für ihn politisch vorteilhaftere Ehe eingehen zu können (mit der Mutter LdF). – Auch damals gab es viel Unruhe deswegen im Reich der Franken, der Adel war gespalten und KdG hätte u.U. daran zugrundegehen können. Allerdings war er ein Mann äußerst rigider Durchsetzungkraft und konnte die Krise überstehen. – Doch zeigt das Bsp., daß kein noch so mächtiger König einfach machen konnte, was er wollte, ohne fürchten zu müssen, darüber seiner Machtbasis verlustig zu gehen. KdG hat aus dieser Warte gesehen gut daran getan, das Schicksal von Gerberga (seines Bruders Karlmann Wittwe) und ihrer Kinder nie öffentlich werden zu lassen. Er dürfte Mitstreiter gehabt haben, die das Geheimnis “mit ins Grab nahmern” – und nur so kann illegitimes Vorgehen i.d.R. überhaupt den Machterhalt sichern.

Die Geschichte Europas ist voller Belege dafür. Und die ethisch-moralischen Grundlagen sind selbst dann, wenn keine fundierten Geschichtskenntnisse mehr vorliegen, tief im Kulturellen Gedächtnis der Menschen verankert. - Ich finde, deshalb wäre es nicht schlecht, auch wenn es eine Fiction-Story ist, dieses “verfassungsmäßige Substrat” von monarchischer Herrschaft zu berücksichtigen. – Womöglich über Geheimnistuerei mit wenigen Mitwissern …

Gruß von Palinurus

Gruß von Palinurus